Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Elektro Med Pohl GmbH
I. Geltungsbereich
Für alle mit der Firma Elektro Med Pohl GmbH abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Firma Elektro Med Pohl GmbH erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Elektro Med Pohl GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, für Software und sonstige Leistungen, wie etwa Konstruktionszeichnungen u.ä. (im Folgenden auch: Ware), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Verkäufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers dessen Lieferung vorbehaltlos annehmen.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Verkäufer uns gegenüber abzugeben sind ( z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärungen von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
II. Vertragsabschlüsse und Angebote
Alle Angebote und Zusagen sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Die Darstellung der Produkte auf unseren Internetseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab.
Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir den Erhalt Ihrer Bestellung bestätigen. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme des Kaufangebots ausdrücklich schriftlich bestätigen oder wenn wir die Ware an Sie versenden.
Die einem Angebot ggf. beiliegenden Unterlagen und Abbildungen oder Zeichnungen, die Maß-und Gewichtsangaben sowie Qualitäts-und Eigenschaftsbeschreibungen der angebotenen Produkte sind nur annähernd maßgebend und gelten keinesfalls als zugesichert. Zugesichert im Sinne von § 458 Abs. 2 BGB sind nur die Eigenschaften, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
III. Preise, Verpackung, Frachtkosten
Die auf den Produktseiten genannten Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer und der jeweiligen Versandkosten.
Für die Berechnung gelten immer die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Die am Tag der Lieferung gültige Umsatzsteuer wird, sofern der Käufer Kaufmann ist, in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.
Bei Mehrjahresverträgen garantiert die Firma Elektro Med Pohl GmbH die schriftlich zugesicherten Preise über den angegebenen Zeitrahmen.
Die Lieferungen verstehen sich – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – ab Auslieferungslager Deutschland, zuzüglich Verpackungskosten.
IV. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von II. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
V. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass notwendige, von der Firma Elektro Med Pohl GmbH im Vorfeld angegebene Vorbereitungen zur Durchführung der Dienstleistung durchgeführt werden.
Können Validierungen aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft die Firma Elektro Med Pohl GmbH keinerlei Verschulden an der fehlerhaften Ausführung oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen die Firma Elektro Med Pohl GmbH.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Firma Elektro Med Pohl GmbH Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
VI. Lieferung, Gefahrübergang
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Sondervereinbarungen gelten nur, sofern diese von uns schriftlich bestätigt sind.
Kriegszustände, Unruhen, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Mangel oder Rationierung von Rohstoffen und Brennstoffen oder anderen für die Herstellung oder Ablieferung der Ware unentbehrlichen Betriebsmitteln, deren Beschaffung dem Verkäufer nicht zumutbar ist, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen oder höhere Gewalt, welche unmittelbar oder auch mittelbar die Herstellung oder Ablieferung der Ware stören oder verhindern, befreien den Verkäufer für Dauer und Umfang der dadurch erwachsenen Betriebs-und Versandstörungen von der Lieferverpflichtung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer in solchen Fällen unverzüglich eine Mitteilung zu machen.
Hält der Verkäufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine vereinbarte Lieferfrist nicht ein, so hat der Käufer das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens (§ 286 BGB) und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichterfüllung oder Nichteinhaltung von Lieferfristen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Käufer jedoch nur berechtigt, Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens zu verlangen.
Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Verkaufsbedingungen betrachtet.
Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Art und Wege des Versandes, sowie Bestimmung des Versandortes sind der Firma Elektro Med GmbH zu überlassen. Auf Wunsch des Käufers wird – auf seine Kosten – die Sendung gegen Bruch-, Transport-, Feuer-und Wasserschäden versichert.
VII. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Zugang zu untersuchen.
Werden Falschlieferungen, Fehllieferungen oder sonstige Mängel nicht innerhalb von 3 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang gerügt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt, soweit der Käufer Vollkaufmann ist. Nicht Vollkaufläute haben offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Waren-bzw. Rechnungseingang und sonstige Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für die einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an die Firma Elektro Med Pohl GmbH wegen unterwegs entstandener Schäden oder Gewichtsverluste aus. Für die Berechnung sind die in unserem Werk festgestellten Maße, Raumverhältnisse, Gewichte und Stückzahlen maßgeblich.
Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß oder Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur Nachlieferung verpflichtet. Sollte dies nicht möglich oder fehlgeschlagen sein, kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit Wandlung oder Minderung verlangen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung, sowie aus jedem anderen tatsächlichen oder rechtlichen Grunde, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und zur Vornahme von Versuchen an der beanstandeten Ware zu.
Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Schadensersatz wird nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung geleistet.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand verbleibt bis zum Ausgleich unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstige Leistungen nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber der Käufer hat, bei Zahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltswerte herauszugeben.
Veräußert der Käufer die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiter oder übergibt er sie aus einem anderen Rechtsgrunde an Dritte, tritt der Käufer hiermit die aus der Weiterveräußerung oder der Weitergabe der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an die Firma Elektro Med Pohl GmbH ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung in Höhe des Rechnungswertes unserer dabei verwendeten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderliche Auskunft zu geben sowie die Unterlagen zwecks Einziehung der Forderung durch uns auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit wir nichts anderes bestimmen, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres Eigentum von der Firma Elektro Med Pohl GmbH wird, einzuziehen und für uns abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.
Der einfache sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen im Zweifel so lange fort, bis der Käufer unserer Ware in jedem Einzelfall nachweist, dass sie vollständig bezahlt ist. Nehmen Dritte unsere Ware, die sich noch im Eigentumsvorbehalt befindet, in Anspruch, z.B. im Wege der Pfändung, oder erheben Dritte Ansprüche auf die an uns abgetretene Forderung des Käufers, ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
Werden Tatsachen bekannt, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und weigert sich der Käufer, die Erfüllung des Vertrages Zug um Zug Leistung oder Sicherheitsleistung zu gewährleisten, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Zahlung
Zahlungen sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne jeden Abzug auf das von der Firma Elektro Med Pohl GmbH angegebene Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem angegebenen Konto an. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Firma Elektro Med Pohl GmbH die vollständige Erfüllung des Auftrages, z. B. Ausliefern von Berichten, bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Dienstleistungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
Bei Zahlungszielüberschreitungen ist die Firma Elektro Med Pohl GmbH grundsätzlich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz für längerfristigere Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls die Firma Elektro Med Pohl GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die Firma Elektro Med Pohl GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, der Firma Elektro Med Pohl GmbH nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund (§ 649 Satz 1 BGB), so hat er die bis zur Beendigung erbrachten mangelfreien Leistungen zu vergüten. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, an die Firma Elektro Med Pohl GmbH eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 % des nicht ausgeführten Teils der Auftragssumme als Schadensersatz zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Geltendmachung eines im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch die Firma Elektro Med Pohl GmbH ist nicht ausgeschlossen.
X. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Firma Elektro Med Pohl GmbH.
Die Firma Elektro Med Pohl GmbH ist befugt, ihr anvertraute Daten im Rahmen der Zweckbestimmung ihres Auftrages gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen und zu speichern.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.